Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Probefahrt
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)
I. Nutzung des Fahrzeugs
1. Der Benutzer verpflichtet sich, dass Fahrzeug pfleglich und sachgemäß zu behandeln, die straßenverkehrs-rechtlichen Bestimmungen zu beachten und das Fahrzeug …